🛋️ Ihre Gewährleistung bei Polstermöbel

Beim Kauf eines Polstermöbels genießen Sie in Deutschland eine gesetzliche Gewährleistung von zwei Jahren.

Das bedeutet: Sollte innerhalb dieser Zeit ein echter Mangel auftreten, der bereits bei Lieferung bestanden hat, wird dieser kostenfrei behoben – durch Reparatur, Austausch oder Ersatz.

Beweislastumkehr: In den ersten 12 Monaten (seit 2022) wird vermutet, dass ein festgestellter Mangel bereits bei Übergabe vorhanden war (§ 477 BGB).

Nach Ablauf dieser Frist muss der Kunde beweisen, dass der Mangel bereits bei Lieferung bestand.

Bitte beachten Sie:

Einige Veränderungen sind material- oder gebrauchsbedingt und daher kein Reklamationsgrund. Dazu gehören zum Beispiel:

Leichte Wellenbildung im Bezug – besonders bei weichen Polsterungen, Sitzspiegel oder Glanzstellen bei Stoffen, Natürliche Farb- und Strukturunterschiede bei Leder, Leichte Gerüche bei neuen Möbeln, Kleine Maßabweichungen im Toleranzbereich

Diese Merkmale zeigen, dass Sie ein authentisches, hochwertiges Produkt erworben haben.

Unsere Möbel mit dem RAL-Gütezeichen „Goldenes M“ bieten Ihnen dabei zusätzliche Sicherheit:

Sie sind auf Qualität, Langlebigkeit, Sicherheit und gesundes Wohnen geprüft – weit über das gesetzlich Erforderliche hinaus.

Ablauf bei Beanstandung:

Sie haben ein Problem mit Ihrer neuen Polstergruppe. Wir helfen Ihnen gerne weiter:

Schreiben Sie an uns eine Mail mit aussagekräftigen Fotos oder Video. Fotografieren Sie zusätzlich Ihre Rechnung. Beides senden Sie an post@moebel-braendlein.de

Jedoch fallen nicht alle "Mängel" aus Kundensicht unter das Thema Gewährleistung. Sogenannte "Warentypische Eigenschaften", die während und durch den Gebrauch entstehen sind ausgenommen.

Deshalb informieren Sie sich am Besten vor dem Kauf über die Produkteigenschaften. Einiges zu diesem Thema finden Sie bereits auf den Seiten der Deutschen Gütegemeinschaft Möbel.

Der DIN-Verbraucherrat informiert zum Thema mit einer Broschüre "Wissenswertes zum Möbelkauf". Unsere beiden Schwerpunkthersteller informieren ebenfalls auf ihren Websites. Hier der Link zu den W.Schillig-Infos - Pflegetipps und Hinweise und hier zu den Infos der Polipol-Holding (Couchliebe).

Die Stiftung Warentest hat zum Thema einen extra Ratgeber heraus gebracht und informiert in einem kurzen Beitrag.

Bei einer Beanstandung wird von Hersteller-Seite meist ein neutrales Dienstleistungsunternehmen-Unternehmen beauftragt . Dieses prüft, ob es sich im vorliegenden Fall um eine Gewährleistung oder um eine Reparatur handelt und bearbeitet die Angelegenheit in den meisten Fällen dann vor Ort bei Ihnen im Wohnzimmer.

Nach Ablauf der Gewährleistungs-Frist können Sie im Falle einer Reparatur den Dienstleister auch direkt beauftragen. Wir machten in der Vergangenheit gute Erfahrungen mit POS - www.polsterservice.de.

Nebenstehend ein Beispiel von POS, was Im Polster-Reparatur-Bereich alles möglich ist ...

Ersatzteile:

Benötigen Sie ein Ersatzteil, sind wir wieder der richtige Ansprechpartner, wir nehmen dann Kontakt zum Hersteller auf und versuchen Ihnen das Teil kostengünstig zu besorgen. Hierzu brauchen wir so genau wie möglich Ihr Kaufdatum oder ein Foto Ihrer Rechnung an post@moebel-braendlein.de.