Seit Mai 2022 gelten neue verschärfte Preisauszeichnungs-Vorschriften im Einzelhandel. Vereinfacht ausgedrückt möchte der Gesetzgeber damit die Preisgegenüberstellung mit "Mondpreisen" unterbinden. Eine Preisgegenüberstellung ist seit Mai 2022 nur noch möglich mit der Unverbindlichen Preisempfehlung (UVP) oder mit dem bisher niedrigsten Preis eines Produktes. Viele Hersteller und Marken arbeiten aber nicht mit der UVP. Deshalb haben wir bei den meisten Produkten umgestellt auf Dauertief- bzw. hauseigene Bestpreise, die sich im Vergleich mit Mitbewerbern sehen lassen können.
Bestpreis-Garantie:
Auf unsere Dauertiefpreise geben wir eine Preisgarantie von 60 Tagen nach Abschluss eines Kaufvertrages. Sollten Sie in diesem Zeitraum für ein bei uns gekauftes Produkt schriftlich einen niedrigeren Preis bei einem stationären Mitbewerber bei gleicher Leistung bekommen, zahlen Sie auch bei uns nur den günstigeren Preis. Sie gehen also kein Risiko ein bei uns zu teuer eingekauft zu haben !!!
Keine Anzahlung:
Eine weitere Sicherheit für Sie beim Möbelkauf: Bei uns zahlen Sie erst, wenn Sie die Ware erhalten haben. Der Gesamtbetrag wird also fällig, wenn die Lieferung oder Abholung erfolgt ist. Eine Anzahlung ist nicht erforderlich (Bonität vorausgesetzt).